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GEBÄUDEAUFMAßE - WOHNFLÄCHEN 2.BV

Wohnflächenberechnung nach der 2. Berechnungsverordnung (2. BV)

Die Wohnflächenberechnung nach der 2. Berechnungsverordnung (2. BV) ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Wohnfläche von Immobilien. Sie regelt, wie die Fläche von Räumen in Wohngebäuden korrekt ermittelt und in rechtlichen sowie vertraglichen Dokumenten angegeben wird. Insbesondere wird die 2. BV häufig bei Mietverträgen, Kaufverträgen oder auch der Berechnung von Nebenkosten verwendet.
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Was ist die 2. Berechnungsverordnung (2. BV)?

Die 2. Berechnungsverordnung ist eine gesetzliche Regelung, die präzise festlegt, wie die Wohnfläche von Wohnungen und Häusern in Deutschland zu berechnen ist. Sie berücksichtigt dabei verschiedene Raumarten und gibt an, welche Flächen vollständig, teilweise oder gar nicht in die Wohnfläche einfließen. Ziel der Verordnung ist es, eine einheitliche und nachvollziehbare Methode zur Berechnung der Wohnfläche zu gewährleisten.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Bei der Berechnung der Wohnfläche nach der 2. BV werden unterschiedliche Raumarten und Flächen wie folgt berücksichtigt:
Voll angerechnet werden
Alle Räume, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden, z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Flure. Nutzflächen von Balkonen und Terrassen, sofern sie mindestens zur Hälfte überdacht sind.
Teilweise angerechnet werden
Räume mit einer Deckenhöhe von weniger als 2 Metern, die nur teilweise zur Wohnfläche zählen. Hier werden oft nur die Flächen mit einer höheren Deckenhöhe berücksichtigt. Dachräume, die aufgrund der Dachschräge nur mit einem eingeschränkten Bereich zur Wohnfläche beitragen. Bei Dachschrägen gelten spezielle Regeln, die je nach Höhe und Neigung der Schräge variieren können.
Nicht angerechnet werden
Keller, Heizungsräume und ähnliche Funktionsräume, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Garage oder Stellplätze.
Besondere Regelungen
Einige spezielle Bestimmungen der 2. BV betreffen die Terrassen, Balkone und Loggien: Diese Flächen werden nur anteilig in die Berechnung einbezogen. Der genaue Prozentsatz hängt von der Größe und der Nutzung der Fläche ab. In der Regel werden Balkone mit einem Anteil von 25 bis 50 % berücksichtigt.

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN 2.BERECHNUNGSVORSCHEN ZUR WOHNFLÄCHENVERODNUNG

Der Unterschied zwischen der 2. Berechnungsverordnung (2. BV) und der Wohnflächenverordnung liegt in den spezifischen Regelungen und dem Anwendungsbereich der beiden Vorschriften:

2.Berechnungsverordnung (2. BV)

Die 2. Berechnungsverordnung regelt die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland und legt fest, wie die Fläche von Wohnungen und Häusern zu ermitteln ist. Die 2. BV gilt vor allem für Mietverhältnisse, Kaufverträge und Nebenkostenabrechnungen. Sie bietet eine detaillierte Anleitung, wie Flächen in Wohnungen korrekt zu berechnen sind, mit speziellen Regelungen für Dachschrägen, Balkone, Terrassen und weitere Raumarten.
Geltungsbereich
Die 2. BV findet vor allem Anwendung in Bereichen, in denen eine flächenspezifische Regelung erforderlich ist, z.B. bei Mietverträgen und bei der Berechnung von Nebenkosten. Einführung: Die 2. Berechnungsverordnung wurde bereits 1992 eingeführt und war damit eine maßgebliche Grundlage für die Berechnung von Wohnflächen. Besonderheit: Die 2. BV definiert präzise, welche Räume und Flächen vollständig oder teilweise zur Wohnfläche gehören, basierend auf höheren rechtlichen Anforderungen in Mietverhältnissen und bei Immobilienkäufen.

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt ebenfalls die Berechnung der Wohnfläche, jedoch speziell für den Bereich des Bau- und Mietrechts und hat ihre Anwendung insbesondere im Zivilrecht. Sie legt fest, wie die Flächen in Neubauten und Renovierungen zu messen sind und ist häufig relevant bei Kaufverträgen, Bauvorhaben und ähnlichen Angelegenheiten.
Geltungsbereich
Die Wohnflächenverordnung wird insbesondere bei der Planung und Bauabnahme von Wohngebäuden angewendet und regelt, wie bei Neubauten die Flächen zu berechnen sind. Einführung: Die Wohnflächenverordnung trat erstmals 2004 in Kraft und wurde später durch die Änderung der II. BV 2014 modifiziert. Besonderheit: Sie berücksichtigt spezifische Fragen bei der Planung und Berechnung von Neubauten und berücksichtigt Raumarten wie den Souterrainbereich oder spezielle Ausbaustile.

Wichtige Unterschiede

Anwendungsbereich: Die 2. BV wird häufiger in Bezug auf bestehende Immobilien und Mietverhältnisse angewendet, während die WoFlV vor allem bei Neubauten und Bauvorhaben von Bedeutung ist. Zielsetzung: Die 2. BV sorgt für eine einheitliche Berechnung und ist vor allem für rechtliche Auseinandersetzungen im Mietrecht relevant. Die WoFlV ist spezifischer und regelt die Berechnung von Neubauten und Renovierungen.

Änderungen

Die WoFlV wurde mit der Änderung der 2. BV im Jahr 2014 in Bezug auf die Nutzung von Dachschrägen und Nutzflächen modifiziert.

Fazit:

Die 2. Berechnungsverordnung (2. BV) wurde 1992 eingeführt und ist eine Verordnung, die spezifische Berechnungsregeln für die Wohnflächenberechnung im Mietrecht und für die Nebenkostenabrechnung enthält. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) trat 2004 in Kraft und regelt die Berechnung der Wohnfläche bei Neubauten und Bauvorhaben und ist insbesondere für die Planung von Neubauten und Renovierungen wichtig. Beide Vorschriften wurden im Laufe der Jahre an die aktuellen Anforderungen und das Bau- und Mietrecht angepasst, aber sie richten sich in erster Linie an unterschiedliche Aspekte der Wohnflächenberechnung und deren Anwendung in der Praxis.

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