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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Diplom-Bauingenieur Andreas Gutezeit
Burkhardswalder Straße 48A
01809 Müglitztal

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Ingenieurbüros Andreas Gutezeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Ingenieurbüro und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder einer schriftlichen Beauftragung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Das Ingenieurbüro erbringt seine Leistungen auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

§4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Summe. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), soweit anwendbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfristen entsprechend.

§6 Haftung
Das Ingenieurbüro haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Ingenieurbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden war bei Vertragsabschluss vorhersehbar.

§7 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat das Recht auf Nachbesserung, falls die Leistung des Ingenieurbüros nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

§8 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

§9 Datenschutz
Das Ingenieurbüro verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Ingenieurbüros, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.